Schuldner- und Insolvenzberatung
Charlottenburg-Wilmersdorf

An wen wendet sich die Schuldnerberatung und Insolvenzberatung?

Unsere Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle wird vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin finanziert. Das Beratungsangebot richtet sich an Bürger und Bürgerinnen des Bezirkes, die aufgrund von Konsumentenschulden, Arbeitslosigkeit und Krankheit, misslungener Immobilienfinanzierung oder gescheiterter Selbständigkeit, aber auch durch Bürgschaftsverpflichtungen oder gesamtschuldnerische Mitverpflichtung in eine schwierige wirtschaftliche und psychosoziale Lage geraten sind.

Von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz wurde unsere Beratungsstelle als "geeignete Stelle" im Verbraucherinsolvenzverfahren anerkannt. So wird die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung gewährleistet.

Wir sind Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e.V., dem Zusammenschluss aller Berliner gemeinnützig tätigen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.
Das Beratungsangebot ist kostenlos. Ihre Mitteilungen werden vertraulich behandelt.


Schuldnerberatung

Wir beraten Sie:

  • wenn Sie Ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen z.B. für die Miete oder Energie nicht mehr nachkommen können,
  • wenn trotz laufender Zahlungen die Schulden immer höher werden,
  • wenn Ihnen Ihr Lohn/ Gehalt oder Ihr Konto gepfändet wird,
  • wenn sich der Gerichtsvollzieher angemeldet hat.

Gemeinsam mit Ihnen:

  • ermitteln wir in einem persönlichen Gespräch die Ursachen und Gründe Ihrer Verschuldungssituation,
  • erstellen wir einen Haushaltsplan und beraten Sie bei der Einkommens- und Budgetplanung,
  • fertigen wir eine Aufstellung der Gläubiger an (Gläubigerliste),
  • überprüfen wir die Bestandskraft von Forderungen und unterstützen Sie bei vollstreckungsschützenden Maßnahmen,
  • entwickeln wir Sanierungsstrategien zur individuellen Lösung Ihrer Überschuldung.

Insolvenzberatung

Mit der Anfang 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung eröffnet sich überschuldeten Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung und damit die Chance zu einem wirtschaftlichen Neuanfang.

Wir informieren Sie:

  • ob das Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie in Frage kommt,
  • über den Ablauf des Verfahrens und die wichtigsten Regelungen.

Wir bieten Ihnen an:

  • Erarbeitung eines Planes zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung,
  • Verhandlungsführung mit Ihren Gläubigern,
  • ggf. Ausstellen einer Bescheinigung über das Scheitern der Verhandlungen,
  • Unterstützung bei den gerichtlichen Antragsformalitäten,
  • Begleitung und Beratung während des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Welche Voraussetzungen stehen für eine erfolgreiche Schuldnerberatung / Insolvenzberatung?

Schuldnerberatung/Insolvenzberatung kann nur dann erfolgreich sein, wenn Sie bereit sind, aktiv an einer solchen mitzuwirken. Nur mit Ihrer intensiven Mitarbeit, die eine Offenlegung aller Schuldverpflichtungen notwendig macht und in dieser Zeit eine neue Schuldenaufnahme ausschließt, kann Schuldnerberatung eine Perspektive aus der Schuldenspirale aufzeigen.

Wann sollte der Weg in die Beratungsstelle beschritten werden?

Sobald Sie feststellen, dass Sie allein keine Aussicht mehr erkennen, aus Ihrer Ver- bzw. Überschuldungssituation herausfinden, sollten Sie den Kontakt zur Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle aufnehmen. Vereinbaren Sie zu der festgelegten telefonischen Anmeldung einen Termin für die Erstberatung oder nutzen Sie das telefonische Beratungsangebot.

Dringender Handlungsbedarf besteht, wenn:

  • Mietschulden bestehen und eine fristlose Kündigung droht oder bereits ausgesprochen wurde,
  • Strom oder Gas abgestellt werden soll oder dies bereits passierte,
  • Gläubiger eine Kontopfändung bei Ihrer Bank/Sparkasse veranlasst haben,
  • wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe oder eines Bußgeldes ein Haftbefehl droht oder bereits gegen Sie erwirkt wurde.

Bei Ihrem Anruf in unserer Beratungsstelle für einen Beratungstermin, sollten Sie deshalb unbedingt auf diese Verschuldungsmerkmale hinweisen, damit wir sofort an unsere Kooperationspartner (Bezirksamt, JobCenter oder andere zuständige Einrichtungen und Fachberatungsstellen) vermitteln, oder mit Ihnen kurzfristig einen Termin zur Wahrung von evtl. einzuhaltenden Fristen vereinbaren können.


Welche Unterlagen / Papiere sind für die Schuldnerberatung/Insolvenzberatung notwendig?

Um zunächst einen Überblick über Ihre gesamte Einkommens- und Ausgabensituation zu erhalten, ist die Aufstellung eines Haushaltsplanes erforderlich.

Hierzu benötigen wir Einkommensnachweise, z.B.:

  • Lohn/Gehaltsabrechnung,
  • Bescheid der Bundesagentur für Arbeit (ALG I) oder des JobCenters (ALG II),
  • Grundsicherung durch das Bezirksamt,
  • Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung oder eines anderen Rententrägers,
  • Einkommensnachweise z.B. für Kindergeld, Kinderzuschlag, Erziehungsgeld,
  • Leistungen für Unterhalt/Unterhaltsvorschuss,
  • Wohngeldbescheid.

Auch die Nachweise für Ihre Ausgaben z.B.:

  • Miete (Mietvertrag, letztes Mieterhöhungsschreiben),
  • Energie (Vattenfall Europe Berlin oder anderer Stromanbieter, GASAG),
  • Festnetz-Telefon / Handy,
  • für den eigenen PKW (Steuern, Benzin),
  • BVG,
  • Versicherungen,
  • Ratenzahlungen z.B. für Bank/Sparkasse oder Versandhandel

...werden benötigt. Durch die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan wird nun erkennbar, ob alle laufenden Verpflichtungen mit Ihrem Einkommen erfüllt werden können.

Legen Sie für die einfachere Bearbeitung in der Beratungsstelle schon jetzt einen Aktenordner an, in dem Sie alle Gläubiger einordnen. Erstellen Sie zur besseren Übersicht eine Gläubigerliste. Versuchen Sie, die Gläubiger durch Trennblätter jeweils getrennt und in alphabetischer Reihenfolge, einzuordnen. In den Ordner gehören insbesondere die Kreditverträge, Vollstreckungsbescheide, andere Urteile und die Schreiben der Gläubiger, Inkassounternehmen oder der Rechtsanwälte.

Um Ihre Gläubigerunterlagen evtl. zu vervollständigen, ist eine Selbstauskunft bei der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH) sinnvoll.

Fordern Sie daher online unter www.meineschufa.de, dort unter Produkte, eine Datenübersicht nach Art. 15 DS-GVO an. Diese erhalten Sie einmal im Jahr kostenfrei. Eine Bonitätsauskunft für den Betrag von aktuell Euro 29,95 ist für unsere Beratung nicht notwendig.
Die Schufa-Auskunft gibt Ihnen jedoch keine Sicherheit darauf, alle nicht mehr bekannten Gläubiger auf diesem Wege ausfindig machen zu können.

Sollten Sie auf dem postalischen Weg ein Bestellformular für die einmal jährlich kostenfreie Datenübersicht von der SCHUFA anfordern wollen, wenden Sie sich bitte an:

SCHUFA Holding AG
Postfach 10 25 66
44725 Bochum