Ambulante Hilfen – BEW/WuW

An die Nutzer*innen unserer Angebote:

Umgang mit dem Corona-Virus in unseren Beratungsstellen

Unser Team steht Ihnen auch in Zeiten von Corona
unter der Rufnummer 030 224459670
und per E-Mail unter ambulantehilfen@dwstz.de zur Verfügung.


Ambulante Hilfen gemäß §§ 67 ff. SGB XII
- Wohnungserhalt und Wohnungserlangung (WuW)
- Betreutes Einzelwohnen (BEW)

Die Leistungsangebote WuW und BEW richten sich an Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind.
Die Hilfemaßnahmen werden auf der Grundlage von abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen mit dem Land Berlin ( § 75 SGB XII) durchgeführt.
Ausgehend vom individuellen Bedarf und den vorhandenen Ressourcen wird die entsprechende Hilfe und der notwendige Zeitrahmen beantragt.

Unsere Angebote richten sich an Frauen, Männer und Familien, die:

  • Mietschulden haben
  • von Wohnungslosigkeit bedroht sind
  • wohnungslos sind
  • straffällig geworden sind
  • eine eigene Wohnung brauchen
  • Probleme mit der eigenständigen Haushalts- und Lebensführung haben
  • aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen keine neue Wohnung suchen und anmieten können
  • in besonders schwierigen Trennungssituationen (Gewalt etc.) leben und über keine eigene Unterkunft und Einrichtung verfügen

Die Hilfen sollen den Wohnungsverlust verhindern oder zur Wohnungsanmietung beitragen und zu einer weitgehend eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebens- und Haushaltsführung befähigen.

Wir informieren, beraten und unterstützen bei:

  • Anträgen auf Mietschuldenübernahme
  • Verhandlungen mit dem Vermieter
  • Suche und Anmietung einer neuen Wohnung
  • Antragstellung von Sozialleistungen
  • Kontakten zum JobCenter u.a. Behörden
  • Haushaltsplanung und Haushaltsführung
  • Klärung und Bearbeitung von Schulden
  • persönlichen oder familiären Konflikten
  • Klärung der beruflichen Perspektive
  • Kontaktaufnahme zu Fachberatungsstellen

In einem Erstgespräch informieren wir über unser Angebot, klären gegenseitige Erwartungen und Ziele.
Für die weitere Betreuung ist eine Kostenübernahme des Sozialhilfeträgers notwendig. Die Beantragung erfolgt mit unserer Unterstützung vom Ratsuchenden. Gleichzeitig werden Dauer und Inhalte der Hilfe gemeinsam festgelegt.